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Kunst am Bau

 

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aktualisiert am 26.01.12

 

Kunst am Bau


BLTLandtagsgebäude am
Standort Alter Markt in Potsdam


Der Landtag des Landes Brandenburg hat im Mai 2005 beschlossen, das neue Landtagsgebäude am Standort Alter Markt in der Innenstadt Potsdams errichten zu lassen. Der Entwurf stammt vom Dresdner Architekten Peter Kulka. Im Frühjahr 2011 wurde der Grundstein gelegt. Bis Mitte 2013 soll der Landtag mit der Fassade des einstigen Stadtschlosses in der Potsdamer Altstadt errichtet werden. Im Rahmen eines 2-phasigen Wettbewerbs „Kunst am Bau“ sollen für einen oder mehrere Interventionsbereiche im Innenhof des Landtagsneubaus ein oder mehrere Kunst-werke konzipiert und ausgeführt werden. Es wird erwartet, dass die Arbeit eigens für diesen Ort und diese Aufgabe entwickelt wird und dass dabei ein Konzept- und Situationsbezug hergestellt wird. Es ist gewünscht, dass in der künstlerischen Konzeption eine Auseinandersetzung mit dem Ort, der Bauaufgabe, der Geschichte, der Institution des Landtags und ihren Aufgaben stattfin-det. Es wird weiterhin erwartet, dass die Arbeit die Funktion und Bedeutung des Innenhofes als öffentlichem Raum aufgreift und unterstützt und somit zur städtebaulichen Belebung des Ortes beiträgt. Weiterführende Informationen zum eigentlichen Neubau des Landtages Brandenburg in Potsdam finden Sie auf der Projekthomepage unter 'Neubau Landtag Brandenburg in Potsdam'.

Weitere Infos unter www.phase1.de

Unter 'Registrierung' können sich Interessenten bis Freitag, den 3. Februar 2012, 18:00 Uhr registrieren.

Für Interessenten, die über einen Internetzugang nicht verfügen besteht die Möglichkeit, sich schriftlich unter der Adresse [phase eins]., Cuxhavener Straße 12-13, 10555 Berlin, Kennwort Kunstwettbewerb/Registrierung erbeten. Registrierungen per E-Mail oder telefonische Registrierungen werden nicht entgegengenommen.

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Leitfaen Kunst am BauBundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung

Leitfaden Kunst am Bau

(Klick auf die Abbildung zum Download des Leitfadens )

Kunst am Bau hat beim Bund eine lange Tradition. Als künstlerische Aufgabe mit unmittelbar öffentlichem Bezug ist sie ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Bauherrenaufgabe. Kunst am Bau setzt sich mit Ort und Raum, Inhalt und Funktion der Bauaufgabe auseinander. Sie kann einen Bau unterstreichen oder auf ihn reagieren, Akzeptanz und Identifikation fördern, Öffentlichkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil verleihen.

Die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei Baumaßnahmen des Bundes unterliegt entsprechenden Verfahrensregeln, die in der Richtlinie zur Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Anhang K 7 beschrieben sind. Ergänzend und konkretisierend wurde hierzu vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) der Leitfaden Kunst am Bau entwickelt. Er dient als Orientierungshilfe für alle Baumaßnahmen im Anwendungsbereich der RBBau und RZBau (einschließlich vom Bund geförderter Hochschulbauten) sowie für Baumaßnahmen des Bundes im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaftsmodelle (PPP).

Als öffentlicher Bauherr möchte der Bund baukulturelles Engagement fördern und Kunst am Bau stärken. Um Kunst am Bau als künstlerische Herausforderung zu vermitteln und den Blick auf die Potenziale von Kunst am Bau zu lenken, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Reihe von Veranstaltungen und Publikationen initiiert, die sich mit dem Thema Kunst am Bau aus verschieden Perspektiven befassen.

Sachverständigenkreis
Bei den projektübergreifenden Grundsatzfragen zu Kunst am Bau lässt sich das BMVBS durch Sachverständige beraten. Zu Grundsatzfragen gehören die Evaluation der Verfahren und Regelungen des Bundes, die Verbesserung des Informationsflusses zwischen Künstlerinnen und Künstlern und den Bauverwaltungen, die Verbesserung der Öffentlichkeit für Kunst am Bau, sowie die Stärkung des Engagements anderer öffentlicher sowie großer privater Bauherren für Kunst am Bau.

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) fungiert als Geschäftsstelle des Sachverständigenkreises
(Kontakt: BBR Referat II 3, Dr. Olaf Asendorf, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn. Telefon 0228 401 1271, E-Mail: KunstAmBau@bbr.bund.de)

Kontakt

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat B 13
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Telefon: 030 2008 7136
E-Mail: ref-b13@bmvbs.bund.de

Weitere Infos: www.bmvbs.de

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